A - Tilda

Trudi & Tilda: Unsere schwersten Fälle

Unser wahrhaft schwerster Fall sind allerdings die Katzenmädchen Trudi und Tilda. Ist das eine Fotomontage, fragte jemand bei dem Anblick der Fotos. Die dunklere Tilda wiegt “nur” 8 kg und ist damit im Vergleich zu normalgewichtigen Katzen schon absolut übergewichtig. Leider wirkt sie aber neben ihrer Freundin Trudi nahezu schlank denn Trudi wiegt sage und schreibe über 14 kg!

Für Trudi sind die Konsequenzen dieses enormen Gewichts (Normalgewicht wäre 4, allerhöchstens 5 kg) grausam. Sie kann kaum laufen und nicht sitzen. Auf glatteren Böden wie Fliesen gelingt es ihr überhaupt nicht ihr Gewicht auf den Beinen zu halten. Bei jeder noch so kleinen Belastung, bekommt Trudi schlimme Atemnot.

Als erste Reaktion denkt man schnell: “Die muss sofort auf strenge Diät!”

Jedoch wäre das absolut fatal – denn ein zu schneller Abbau des Gewichts, wäre eine zusätzliche riesige Körperbelastung. Trudi und Tilda müssen nun ganz, ganz langsam mit viel Geduld abnehmen.

Noch leben sich die total lieben Katzenmädchen ein und so rührten sie am ersten Tag gar nichts vom angebotenen Futter an. Wir müssen total aufpassen, dass wir Dinge finden die sie mögen, denn von starker Überfütterung auf Null-Diät bedeutet Lebensgefahr für diese beiden.

Unter engmaschiger tierärztlicher Betreuung soll nun die Gewichtsreduzierung der Katzen stattfinden. Leider gelang nur bei Tilda bisher die so wichtige Blutabnahme. Bei Trudi war dies absolut nicht möglich da sie auch dafür viel, viel zu dick ist. Einzig mit einer Sedierung wäre dies derzeit möglich – aber eine solche Sedierung würde Trudi jetzt, unter anderem aufgrund ihrer bereits im Normalzustand so angestrengten Atmung, nicht überleben. Wir werden unser Bestes geben, der so verschmusten Trudi und der lieben Tilda zu helfen, wieder ein lebenswertes Leben zurückzubekommen aber das wird ein sehr langer, harter Weg.

Trudi und Tilda benötigen jetzt sehr hochwertiges proteinreiches, getreidefreies Dosenfutter.

Die Kontrollsysteme in der Tierhaltung versagen in Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 27.05.2021

Die Kontrollsysteme in der Tierhaltung versagen in Niedersachsen weiterhin: Erneute schockierende Zustände in der Schweinhaltung. Erneut wurde in Niedersachsen erschütterndes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb veröffentlicht. Wieder hat eine Tierschutzorganisation – und nicht die verantwortliche Behörde – auf die strafbaren Handlungen in Umgang mit Tieren die entsprechenden Hinweise geliefert.Es wurden wieder massive Missstände und Straftaten dokumentiert:Schweine mit entzündeten und blutigen Verletzungen und großen Abszessen, die offensichtlich nicht behandelt und versorgt wurden. Tote Schweine, die in den Buchten liegenund Schweine, die am Ende ihrer Kräfte sind. Dazu Schweinebuchten, die überbelegt sind.Die Tiere wurden auf brutalste Art und Weise durch Untätigkeit des Schweinehalters misshandelt!Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Bereits 2017 wurde durch eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) festgestellt, dass unzählige Schweine bereits während der Zucht und Mast qualvoll verenden und auch nicht sachgerecht getötet wurden. Man weiß also spätestens seit 2017 um die Missstände. Die bisher offengelegten Straftaten der Tierquälerei in der niedersächsischen Tierhaltung sind nur die Spitze des Eisberges und können nicht mehr Einzelfälle dargestellt werden.“Trotz der Studie der TiHo wird in Niedersachsen nach wie vor durch die Tierschutzbehörden lediglich „risikoorientiert“ kontrolliert, da aus der bisherigen Sicht der Ministerin Frau Otte-Kinast vermehrte Kontrollen keine anderen Ergebnisse erbringen würden.„Der wiederholte Fall der tierquälerischen Haltungsbedingungen von Schweinen zeigt, dass wir in Niedersachsen bei den Tierschutzkontrollen noch keinen Schritt weitergekommen sind“, so Ruhnke.Aus Sicht des Landestierschutzverbandes wurden wieder einmal aus Profitgier Tiere gequält.Die Tiere werden ausgebeutet. Die Behandlung von Verletzungen und Krankheit kosten Geld, schmälern die Gewinnmarge und bleiben dadurch unversorgt. „Dieser Umgang mit Lebewesen ist auf Verrohung der Tierhalter, aber auch auf die geringen Kontrollintervalle der Tierschutzbehörden zurückzuführen“, so Ruhnke.

Rindertransport von Aurich nach Marokko

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.  27.05.2020

Landkreise Aurich und Emsland fallen der Ministerin beim Exportverbot für Rindertransporte nach Marokko in den Rücken. Die Verwaltungsgerichte (VG) Oldenburg, Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg haben mit ihren Entscheidungen die tierquälerischen Transporte von trächtigen Rindern zugelassen.  Dass die Gerichte das Transportverbot kippten, kam für den Landestierschutzverband nicht unerwartet. Denn in allen bisherigen Entscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie auch in diesen Fällen – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert, die durch die Landkreise hätten erbracht werden können, aber nicht wurden! Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Auch den Landkreisen liegen eine Vielzahl von Berichten, Dokumentationen, Stellungnahmen und Rechtsgutachten vor, die es diesen ermöglicht hätte, die seitens der Gerichte geforderte konkrete Gefahr im Einzelfall mit nachprüfbaren Quellenangaben zu begründen Diese Unterlagen sind bereits auch Bestandteil des Untersuchungsausschusses des EuropäischenParlamentes zum Tierschutz bei Transporten inner– und außerhalb der EU (ANIT).“ Statt sich mit der Rückendeckung der Ministerin nun dafür einzusetzen, dass der tierquälerische Transport, die Haltung und Schlachtung für die betroffenen Tiere verhindert wird, bestätigten die Landkreise vor Gericht, dass man geprüft und alles für gut befunden hätte.Der Aussage der Landkreise zufolge seien die Transporte nur deswegen nicht abgefertigt worden, weil das Ministerium von Otte-Kinast dies untersagt hat. In beiden Verfahren wurden durch die Richter auch nur die vorgelegten Fahrtenbücher bewertet, aber nicht geprüft, ob letztendlich alle erforderlichen Überprüfungen seitens der Landkreise nach geltender EUTransportverordnung durchgeführt worden sind.Es wurden quasi durch die Landkreise Fakten geschaffen und die Absicht der Ministerin,Tiertransporte in außereuropäische Drittländer zu verhindern, untergraben. Nach den VG Beschlüssen wurden sofort die Genehmigungen zum Transport erteilt und nicht erwägt Beschwerde beim OVG einzulegen, diese musste sogar durch das Ministerium angewiesen werden.Ruhnke ergänzt: „Obwohl im Jahr 2015 der EuGHentschieden hat, dass die Transportvorschriften der EU bis zum Bestimmungsort in einem Drittland anzuwenden sind, wurden durchgehend Tierschutzverstöße auf diesen Transporten und in den Zielländern dokumentiert. In Kenntnis dieser nachgewiesenen Verstöße werden Tierexporte durch die Amtstierärzte der Landkreise Aurich und Emsland weiterhin genehmigt – obwohl sie als Amtstierärzte in der Garantenpflicht stehen Gefahren für die Tiere nach dem Tierschutzgesetz abzuwehren und auch durch Tierärzteberufsordnung zum Schutz der Tiere verpflichtet sind.Die Exporteure und Zuchtverbände werden sich weiterhin auf die rechtlichen Lücken und fehlerbehafteten Prüfungen der Behörden in Aurich und Emsland stützen, um ihr scheinbares Recht auf Transporte durchzusetzen. Dazu fordert Ruhnke:“ Um diese niedersächsischen Schlupflöcher zu schließen, fordern wir die Ministerin auf, ein Exportverbot in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten durch den Bund zu forcieren und den Landkreisen in Niedersachsen den Umfang der Abfertigungskontrollen im Detail vorzuschreiben, damit die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften für den Export von Tieren umfassend durchgesetzt und alle durch die Landkreise vorgenommenen Überprüfungen dokumentiert und nachgewiesen werden.“