Am 08. Sept. 2025 war es soweit, über ein halbes Jahr nach Entdeckung der mindestens 46 extrem verwahrlosten Hunde in einem Haus in Bad Iburg, kam es nun zur öffentlichen Sitzung vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Bad Iburg.
4 Hunde aus dieser Hölle hatten wir im Tierheim Melle am 18. Feb. 2025 übernommen. So war es uns ein großes Anliegen stellvertretend für unsere 4 Hunde einmal dem ehemaligen Halter ins Gesicht zu schauen und auch dem Gericht zu zeigen, uns allen ist das Urteil, das hier gesprochen werden sollte, nicht egal.
Der Angeklagte hätte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen können, er entschied sich aber sich zu äußern. Mehrfach entschuldigte er sich für das Geschehene und gab an sich zu schämen. Seine Angaben warum, wieso und weshalb erreichten einen als emphatischen Mensch durchaus in einem gewissen Maß – allerdings zeigten sich schnell auch Ungereimtheiten in seinen Schilderungen. Das ggf. leicht aufgekommene Mitgefühl wandelte sich so schnell wieder in Unverständnis und Verärgerung. Soweit eingeräumt wurde, waren die Hunde angeblich 7 Jahre lang im Besitz des Angeklagten. Die letzten 2 Jahre seien die Hunde, nach seinen Angaben in Ermangelung eines Zaunes, nicht mehr aus dem Haus gekommen.
Am schlimmsten war die Schilderung der als Zeugin aufgerufenen Veterinäramts Mitarbeiterin. Es wurden noch einmal Bilder und auch Videos aus dem Haus gezeigt. Auch wenn wir wohl bereits alle bisher in der Presse bekannten Fotos kannten, mussten wir bei dieser Einsicht feststellen, es war noch einmal viel, viel schlimmer für uns diese bewegten Bilder zu sehen. Plötzlich war alles wieder da, der Geruch wieder in unseren Nasen … In diesen Beiträgen teilweise unsere Hunde zu sehen wie sie angstvoll in der Dunkelheit des Hausinneren mit Stirnlampen angeleuchtet auftauchten, ihre verzweifelten Blicke in ihrer Verwahrlosung … nur schwer konnten wir unsere Tränen zurückhalten.
Das dann gesprochene Urteil: 2 Jahre und 4 Monate Haft (ohne Bewährung) sowie ein lebenslanges Tierhalteverbot …
… erscheint vielen Menschen als zu wenig. Fakt ist aber, dass unsere Gesetzgebung in solchen Fällen eine Höchststrafe von 3 Jahren vorsieht. Unter dieser Voraussetzung denken wir, es ist ein durchaus faires Urteil zumal – Gott sei Dank – zusätzlich ein lebenslanges Tierhalteverbot ausgesprochen wurde.
Noch kurz: Als absolut erschreckend empfinden wir es, dass niemand aus dem Umfeld des ehemaligen Halters (z. B. ehemaliger Lebensgefährte, Arbeitskolleginnen/-kollegen, Vermieter usw.). sich in all den Jahren nicht an entsprechende Stellen (VetAmt, Polizei, Tierheime/Tierschutzvereine) gewandt haben um den Hunden – und letztlich damit ja auch dem Halter zu helfen.
Schlimm, wie hier jahrelang vor den Qualen der Tiere und dem gesamten Elend die Augen verschlossen wurden!
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