Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat

Pressemeldung

11.06.2026

Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat

Tierschutzbund: „Chance nutzen, Lücken schließen!“

Der Bundesrat gibt morgen seine Stellungnahme zur 5. Änderung des Tierschutzgesetzes ab, mit der die Videoüberwachung auf größeren Schlachthöfen verpflichtend eingeführt werden soll. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits gefordert, die Pflicht auf alle Schlachthöfe auszuweiten. Zugleich unterstützt der Verband die Empfehlungen der Länder, das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umfassend zu überarbeiten. Die Bundesregierung solle dafür an die Novelle anknüpfen, die die Ampelkoalition 2024 erarbeitet hatte und welche nur aufgrund des vorzeitigen Koalitionsendes nicht mehr verabschiedet wurde.

„Die Empfehlungen der Länder sind folgerichtig. Wer das Tierschutzgesetz anfasst, muss die längst überfällige Chance nutzen, die bestehenden Mängel im Tierschutzrecht umfassend zu beheben. Die Bundesregierung sollte die Empfehlungen des Bundesrats übernehmen. Die Regierungsfraktionen müssen den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren tierschutzgerecht nachbessern“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Tiere in der Landwirtschaft kaum bis gar nicht geschützt

In ihren Empfehlungen erkennen die Länder an, dass ein erheblicher Teil der Tiere in der Landwirtschaft unzureichend oder gar nicht über das Tierschutzrecht geschützt wird. Sie fordern deshalb unter anderem ein Verbot schmerzhafter Amputationen sowie die Aufnahme weiterer Tierarten wie Rinder und Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Anlass dafür ist auch das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung vom April dieses Jahres.

Tierschutzbund fordert weitere Verbesserungen

Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass der sogenannte Qualzuchtparagraf tierschutzgerecht überarbeitet werden muss und die Nutzung von Mährobotern zum Schutz von Igeln reguliert werden sollte. Auch der Schutz von Straßenkatzen sei unzureichend geregelt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb weiterhin eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Weitere aus Sicht des Verbandes notwendige Verbesserungen sind ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern, ein Ende von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie die klare Zielsetzung für einen Ausstieg aus Tierversuchen. 

Ferienerlebnis mit Schattenseiten

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Pressemeldung

16.06.2026

Ferienerlebnis mit Schattenseiten: Tiere leiden für den Tourismus

Delfinshows, Erinnerungsfotos mit Wildtieren oder Ritte auf Elefanten und Kamelen

gehören in vielen Urlaubsorten zum touristischen Angebot. Was für Reisende wie

ein besonderes Erlebnis wirkt, ist für die beteiligten Tiere häufig mit Leid verbunden.

Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund aufmerksam und ruft Urlauber dazu auf,

tierbezogene Attraktionen zu meiden.

„Im Urlaub sollten Reisende genau hinschauen und vermeintlich harmlose Attraktionen

kritisch hinterfragen. Im Zweifel sollte man besser auf Aktivitäten ausweichen, die

ohne Tiere auskommen“, erklärt Nina Brakebusch, Fachreferentin für interdisziplinäre

Themen beim Deutschen Tierschutzbund. Viele Tiere leiden unter schlechten

Haltungsbedingungen, Stress und Ausbeutung – oft verborgen vor den Augen der

Urlauber. „Wer solche Angebote nutzt, nimmt Tierleid in Kauf und trägt bewusst oder

unbewusst dazu bei, dass diese Praktiken fortbestehen“, so Brakebusch.

Beliebte Urlaubsfotos haben oft einen hohen Preis

Fotos mit exotischen Tieren gelten für viele Urlauber als besondere Erinnerung. Doch

was harmlos erscheint, bedeutet für Affen, Papageien und Co. häufig erheblichen

Stress durch den täglich mehrstündigen und engen Kontakt zu fremden Menschen. Oft

stammen die Tiere aus der Wildnis oder wurden bereits als Jungtiere ihren

Familienverbänden entrissen. Bei Affen werden dabei meist die Muttertiere getötet.

Auch Löwen- und Tigerjunge werden häufig früh von ihren Müttern getrennt, um

Touristen als Fotomotiv oder Streichelattraktion zu dienen. Wachsen die Tiere heran,

landen viele in sogenannten „Canned-Hunting“-Anlagen, wo sie für zahlenden

Jagdtouristen zum Abschuss freigegeben werden. Ausgewachsene Tiger werden für

vermeintlich imposante Fotos mit Touristen unter Betäubungsmittel gesetzt.

Tierleid durch touristische Angebote und Traditionen

Auch Reitangebote oder Kutschfahrten mit Pferden, Eseln oder Kamelen sind häufig

mit Leid verbunden. Viele der Tiere müssen bei hohen Temperaturen stundenlang

Touristen transportieren, ohne dass für ausreichend Pausen, Wasser und Futter gesorgt

ist. Auch eine medizinische Versorgung ist meist nicht gegeben. Ungeeignete Sättel

und Geschirre können schmerzhafte Druck- und Scheuerstellen verursachen. Besonders

tierschutzwidrig ist das Elefantenreiten, da die Wildtiere nur durch grausame

Trainingsmethoden gefügig gemacht werden können, damit sie Menschen auf ihrem

Rücken dulden.

Auch traditionelle Tierkämpfe gehen mit großem Leid für die Tiere einher und enden

häufig tödlich. Bei Stierkämpfen in Frankreich, Portugal, Mexiko oder Brasilien erfahren

die Stiere in der Arena starke Verletzungen und werden am Ende getötet. Auch

unblutige Kämpfe sind mit großem Stress verbunden.

Tötung überzähliger Tiere im Zoo

Tötung überzähliger Tiere – Zoos versagen beim Artenschutz 

Mehrere Tierschutzorganisationen kritisieren die Tötung von vermeintlich überzähligen Zootieren aufs Schärfste. Vor wenigen Tagen meldete der Zoo Leipzig die Tötung von vier Moorantilopen – einer stark bedrohten Art – aufgrund von Platzmangel. Dass Zoos immer häufiger wirtschaftlich für sie unbequem gewordene Tiere töten und dies gegenüber der Öffentlichkeit als Artenschutz- und Bildungsmaßnahme darstellen, zeigt, dass Zoos vor allem kommerziell betriebene Freizeiteinrichtungen sind.

„Zoos werben stets damit, dass die Haltung bedrohter Tierarten in ihren Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz darstellen würde. Schaut man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass nur die wenigsten Tiere in Zoos überhaupt eine Chance haben, ausgewildert zu werden“, stellt Laura Zodrow, Fachreferentin bei Pro Wildlife e.V. fest. Das belegt auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, wonach in 15 Jahren (von 2005 bis 2020) insgesamt nur 149 Tiere geschützter Arten für Auswilderungsprojekte aus deutschen Zoos ins Ausland ausgeführt wurden. Angesichts von rund 17.000 Tieren, die allein in den im Verband der zoologischen Gärten (VdZ) organisierten Zoos gehalten werden, ist das verschwindend gering. Ohnehin haben nur sehr wenige Tierarten, die in freier Wildbahn ausgestorben sind bzw. waren, durch Zuchtbemühungen überlebt.

Überhaupt stoßen die Zoos mit ihrem Populationsmanagement häufig an ihre Grenzen. „Der Begriff der Überzähligkeit ist mittlerweile gängiges Standardvokabular im Zoomanagement, beinhaltet aber bereits eine ethisch und tierschutzrechtlich fragwürdige Einstufung der Tiere in lebenswert und wertlos. Tiere sind fühlende Lebewesen und nicht nur Genreserven“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin bei PETA Deutschland e.V.

Verstoß gegen rechtliche und ethische Grundsätze

Immer wieder versuchen Zoos, Tötungen gesunder Tiere als notwendig zu begründen. In einem jüngst veröffentlichten Beitrag in der Fachzeitschrift “Proceedings of the National Academy of Sciences“ (PNAS) argumentieren Zooverantwortliche, dass man den Tieren ohne Zucht wesentliche Verhaltenskreise wie die Fortpflanzung, Jungenaufzucht und soziale Interaktion mit Jungtieren vorenthält. „Unerwähnt lassen die Autoren jedoch, dass Tiere im Zoo wie selbstverständlich in all ihren Lebensbereichen eingeschränkt werden und beispielsweise weder ihre Sozialpartner selbst aussuchen noch wichtige Verhaltenskreise wie Erkundungsverhalten, Sozial- und Territorialverhalten, Nahrungssuche oder Ruhe- und Komfortverhalten ausleben können. Das gesamte Leben von Tieren im Zoo wird von Menschen fremdbestimmt. Die Argumentation ist somit völlig haltlos“, so Claudia Lotz, Vorsitzende vom Bundesverband Tierschutz e.V.

Auch ethische und tierschutzrechtliche Belange sind für die Autoren offenkundig zweitrangig: Alte Tiere, die mehr Pflege und Ressourcen benötigen, sollten nach ihrer Ansicht getötet werden, um Platz für jüngere und gesündere Tiere zu schaffen. Für Tierschutzorganisationen, die sich aufopferungsvoll um jedes Tier in ihrer Obhut kümmern, kann dies nicht der richtige Weg sein. „Würden Tierheime oder Tierärzte in Deutschland dazu übergehen, alte oder auf intensive Pflege angewiesene Tiere aus wirtschaftlichen Gründen systematisch einzuschläfern, wäre der Aufschrei wohl groß. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Zoos sich der Verantwortung für ihre Tiere entziehen, die sie noch dazu eigens gezüchtet haben. Nicht zuletzt ist eine Tötung mangels Vorliegens eines vernünftigen Grundes rechtswidrig“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

Die Tierschutzorganisationen fordern die Zoogemeinschaft auf, das Töten von „ungewollten“ Zootieren einzustellen. Torsten Schmidt, wissenschaftlicher Referent beim Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., dazu: „Zoos müssen sich ihrer Verantwortung stellen und für alle ihnen anvertrauten Tiere artgemäße Lebensbedingungen schaffen. Dies beinhaltet insbesondere die Reduktion der gehaltenen Arten, Einstellung der Nachzucht ebenso wie Gehegeerweiterungen bis hin zum Neubau eines Geheges, um nicht vermittelbare Tiere weiterhin halten zu können“.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von folgenden Verbänden:

Bundesverband Tierschutz e.V.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Deutscher Tierschutzbund e.V.

Pro Wildlife e.V.

PETA Deutschland e.V.