Todesfalle Schutzzaun

09.02.2022

 

Todesfalle Schutzzaun im Unteren Odertal:

Deutscher Tierschutzbund stellt Strafanzeige gegen Landrätin

 Der Deutsche Tierschutzbund hat heute Strafanzeige gegen die Landrätin des Landkreises Uckermark eingereicht. Hintergrund ist der seit Wochen andauernde Streit um den zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) errichteten Zaun. Durch diesen sind in den letzten Wochen zahlreiche Wildtiere, die den Überflutungsbereich der Oder nicht verlassen konnten, elend ums Leben gekommen. Dennoch wird eine angemahnte Versetzung des Zauns in Teilbereichen des Nationalparks Unteres Odertal seitens des Landkreises bisher nicht durchgeführt oder als notwendig erachtet. Aus Sicht der Tierschützer erfüllt dies den Tatbestand der Tierquälerei.

„Wir gehen diesen Weg nicht gern, sehen angesichts der Untätigkeit des Landkreises Uckermark aktuell aber keine Alternative. Die Situation hat sich über Wochen kaum verändert, spätestens mit dem Frühjahrshochwasser im März steht den Wildtieren eine Katastrophe bevor, wenn jetzt nicht gehandelt wird“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Brandenburg, ergänzt: „Es ist bereits fünf nach zwölf und den Tieren muss jetzt geholfen werden. Die Verantwortlichen hatten genug Zeit, doch die bisher durchgeführten Maßnahmen sind unzureichend und wirkungslos.“

Die Verantwortlichen des Landkreises hatten am Montag in der Sondersitzung des Agrarausschusses des Brandenburger Landtags das Zerschneiden der Natura 2000-Landschaft und den qualvollen Tod von geschützten Tieren heruntergespielt. Man wolle in den nächsten Wochen das Monitoring zur Wirksamkeit der geschaffenen Rehdurchlässe und anderer Maßnahmen auswerten. Für den Deutschen Tierschutzbund und seinen Landestierschutzverband ist dies indiskutabel, da in wenigen Wochen mit weiteren Hochwasserereignissen gerechnet werden muss, was den Ertrinkungstod vieler weiterer Tiere zur Folge hätte. Zudem hätte der Landkreis vor dem Errichten der Zäune eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen, um die Auswirkungen auf das eingezäunte Schutzgebiet umfassend zu bewerten. Trotz Hinweis des Umweltministeriums wurde dies jedoch unterlassen.

Sofortiges Handeln notwendig

Aus Sicht der Tierschützer muss nun sofort gehandelt werden, da bauliche Maßnahmen Zeit in Anspruch nehmen, die angesichts der bevorstehenden Hochwasserereignisse im Frühjahr knapp bemessen ist. Nur wenn der Zaun in Gebieten, die besonders vom Hochwasser gefährdet sind, schnell versetzt wird, können sich wiederholende Schmerzen, Leiden und Schäden und der Tod zahlreicher Wildtiere vermieden werden. Bereits am 11. Januar hatten sich der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Brandenburg mit entsprechender Dringlichkeit an die zuständige Verbraucherschutzministerin gewandt und sie gebeten, aktiv zu werden. Weitere Schreiben folgten am 27. Januar an den Landkreis, das Verbraucherschutz- sowie das Umweltministerium. Auch andere Tier- und Umweltschutzorganisationen sowie die Nationalparkleitung haben schnelles Handeln angemahnt. Videos und Fotos von toten Rehen, die seit Jahresbeginn in den sozialen Medien kursierten haben zu einer bundesweiten Protestbewegung geführt; über 100.000 Menschen unterstützen eine Internet-Petition für die Versetzung eines Teils des Zauns. Bereits vor dem Bau des Schutzzauns hatte der Nationalpark auf die kommende Tragödie hingewiesen und einen Alternativvorschlag für die Route des Zauns gemacht – dieser Vorschlag fand bei den Verantwortlichen jedoch kein Gehör.

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Olympia: Dt. Tierschutzbund stellt Strafanzeige gegen Trainerin und Reiterin

13.08.2021

Pferdemisshandlung bei Olympia: Deutscher Tierschutzbund stellt Strafanzeige gegen Trainerin und Reiterin

Nach den tierquälerischen Vorkommnissen beim Modernen Fünfkampf der Frauen im Rahmen der Olympischen Spiele hat der Deutsche Tierschutzbund Strafanzeige gegen die deutsche Reiterin Annika Schleu und deren Trainerin Kim Raisner wegen Tierquälerei und Beihilfezur Tierquälerei gestellt. Die Reiterin habe das verängstigte und überforderte Pferd mehrfach grob geschlagen und in anschließenden Interviews jede Einsicht vermissen lassen. Die Trainerin habe die Reiterin mit den Worten „Hau mal richtig drauf, hau richtig drauf“ zu dieser tierquälerischen Handlung aufgefordert.

 „Natürlich steht eine auf Olympiagold fixierte Sportlerin in dem Moment unter enormem Stress. Aber das ist keine Entschuldigung für Tierquälerei. Und es belegt, dass Tiere dem auf keinen Fall ausgeliefert sein sollten – wie ein Sportgerät, das zu funktionieren hat. In einem leistungsorientierten Wettkampf zwischen Menschen haben Tiere nichts zu suchen!“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Anzeige dient auch der grundsätzlichen Klärung dieses Problems. Warnungen in den Jahren zuvor gab es immer.“

Einem Tier Schmerzen zuzufügen, es zu etwas zwingen, dass es nicht freiwillig möchte oder zu dem es sogar psychisch wie physisch nicht in der Lage ist, ist tierschutzwidrig. Letzteres ist auch im Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten und kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro geahndet werden. Neben der persönlichen Verantwortung geht es dem Deutschen Tierschutzbund beim sogenannten „Modernen Fünfkampf“ um die Systemfrage. Die Tierschützer weisen darauf hin, dass Rahmen und Regelwerk automatisch solche Situationen befördern, in denen ein empathisches Achtgeben auf die Bedürfnisse des Pferdes der Erreichung des Medaillenziels entgegensteht. Solange die Teildisziplin Reiten nicht gestrichen und das Reglement geändert werde, dürfe der Deutsche Olympische Sportbund den Modernen Fünfkampf nicht mehr  berücksichtigen. Im Falle von Klaus Schormann, dem deutschen Präsidenten des Weltverbandes der Modernen Fünfkämpfer (UIPM), der der Reiterin die alleinige Schuld an der dramatischen Situation zugewiesen hatte, gäbe es nur eine mögliche Konsequenz, so Thomas Schröder: „Ein Rücktritt ist überfällig.“

Pferdemisshandlung bei Olympia

Pressemeldung
09.08.2021
Pferdemisshandlung im „Modernen Fünfkampf“ bei Olympia:
Tierschutzbund fordert umfassende Konsequenzen
Der Deutsche Tierschutzbund ist entsetzt von den tierquälerischen
Vorkommnissen beim Modernen Fünfkampf der Frauen im Rahmen
der Olympischen Spiele und fordert sowohl den nationalen als auch
den internationalen Verband für Modernen Fünfkampf auf, die
Teildisziplin Reiten zu ersetzen. Zudem appellierten die Tierschützer
an den Deutschen Olympischen Sportbund, den Modernen Fünfkampf
solange nicht mehr zu berücksichtigen, bis eine Änderung des
Reglements stattgefunden hat. Der Verband prüft außerdem eine
Strafanzeige gegen die deutsche Reiterin Annika Schleu. Unter
Anfeuerung ihrer Trainerin hatte diese versucht, das ihr zugeloste,
sichtlich überforderte Pferd „Saint Boy“ mit Gertenschlägen und
Tritten gefügig zu machen, was eine Welle der Betroffenheit und
Empörung auslöste.
„Die deutsche Reiterin Annika Schleu war der auffälligste und schlimmste
Fall, aber diese Art von Überforderung bei Reiter wie Pferd stellt keine
Ausnahme dar. Abwürfe, Verweigerungen und Stürze waren bei vielen der
Athletinnen zu beobachten, ebenso bei den Herren am Folgetag und auch
bereits bei anderen Wettbewerben“, kommentiert Thomas Schröder,
Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Modern ist nichts an dieser
Disziplin des sogenannten Modernen Fünfkampfes – im Gegenteil.
Tradition darf keine Entschuldigung für Tierqual sein.“
Ein Pferd ist kein Sportgerät
Dass die deutsche Bundestrainerin Kim Raisner im Nachgang der
Geschehnisse von ihren Aufgaben entbunden wurde, begrüßen die
Tierschützer klar. Der Verband geht davon aus, dass diese Entscheidung
auch vom nationalen Verband mitgetragen wird und der Ausschluss nicht
nur ein zeitweiliger, sondern dauerhaft ist. „Frau Raisner hat durch ihre
Äußerungen und ihr Verhalten bewiesen, dass sie weder in der Lage ist,
die ihr anvertrauten Sportlerinnen und Sportler sinnvoll anzuleiten, noch
konnte man bei ihr irgendeine Form von Pferdeverstand oder Empathie
dem Lebewesen Pferd gegenüber feststellen“, so Schröder. „Ein Pferd ist
kein Sportgerät!“
Tierschützer fordern Rücktritt von Präsident Schormann
Für die Äußerungen Klaus Schormanns, des deutschen Präsidenten des
Weltverbandes der Modernen Fünfkämpfer (UIPM), der der Reiterin die
alleinige Schuld an der dramatischen Situation zuwies, haben die
Tierschützer kein Verständnis. „Wer sich völlig realitätsfern und ignorant
weigert, hier den Fehler im System zu erkennen und der eigenen
Verantwortung entsprechend Verbesserungen im Sinne der Tiere aber
auch der Sportler zu veranlassen, ist an dieser Stelle eine Fehlbesetzung“,
kommentiert Schröder. „Herr Schormann sollte von seinem Amt
zurücktreten.“

Vom Homeoffice ins Büro

14.06.2021

Vom Homeoffice ins Büro: Wie gelingt die Umstellung mit dem „Kollegen Hund“?

Hunde, die während der Corona- und Homeoffice-Zeit nahezu 24 Stunden mit ihren Menschen verbringen durften, sollten nicht von heute auf morgen alleine bleiben, wenn Herrchen oder Frauchen zum Arbeiten ins Büro zurückkehren. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Der Verband rät zu einer langsamen Umstellung und wirbt im Rahmen des Aktionstags „Kollege Hund“ (24.06.) für mehr Akzeptanz von Hunden am Arbeitsplatz.

 „Hunden fällt die Trennung oft schwer, insbesondere, wenn sie das Alleinsein noch nicht kennen – zum Beispiel, weil sie wie so viele Tiere während der Pandemie angeschafft wurden“, erklärt Dr. Katrin Umlauf, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Aber auch für Hunde, die es noch vor der Corona-Krise gewohnt waren, für ein paar Stunden alleine zu bleiben, kann die Umstellung groß sein. „Hier kann man schrittweise üben bzw. den Hund wieder an die Situation heranführen. Die Zeit, die der Hund allein sein muss, sollte man langsam steigern“, rät Umlauf. Hunde sollten allerdings auf keinen Fall länger als sechs Stunden allein sein müssen.

 Im Idealfall darf der Hund mit ins Büro

Ideal ist es für die meisten Hunde, wenn sie ihr Frauchen oder Herrchen ins Büro begleiten dürfen – einen Rückzugsort für den Hund und das Einverständnis aller Kolleg*innen vorausgesetzt. Doch obwohl sich die Anwesenheit eines Hundes meist problemlos gestaltet, das Arbeiten bereichert und die Motivation fördert, ist die Mitnahme eines tierischen Kollegen oft nicht gestattet. Mit dem Aktionstag „Kollege Hund“ werben der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine, unterstützt von der Futtermarke Pedigree, deshalb dafür, den Arbeitsalltag mit Hund einfach einmal auszutesten. In diesem Jahr haben Unternehmen dazu am 24. Juni die Möglichkeit. Ergibt sich durch den Aktionstag die Chance, den Hund öfter oder sogar dauerhaft mitzubringen, würde dies die Umstellung vieler Arbeitnehmer*innen zurück zum „normalen“ Arbeitsalltag erleichtern. Eine positivere Einstellung gegenüber Hunden im Büro könnte sogar verhindern, dass diese nach Ende der Pandemie vermehrt in Tierheimen landen.

Anmeldung zum tierischen Schnuppertag

Alle, die die Möglichkeit haben, ihren Hund am Aktionstag oder sogar dauerhaft mit zur Arbeit zu bringen und alle, die aus dem Homeoffice mitmachen möchten, können sich selbst bzw. ihre Firma noch bis zum 24. Juni für den Aktionstag „Kollege Hund“ anmelden. Dies ist über ein Formular auf der Website www.kollege-hund.de möglich. Im Anschluss erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde, die sie als „tierfreundliches Unternehmen“ auszeichnet.

Der Deutsche Tierschutzbund ruft für den 24. Juni zur Teilnahme am Aktionstag „Kollege Hund“ auf.

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Die Kontrollsysteme in der Tierhaltung versagen in Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 27.05.2021

Die Kontrollsysteme in der Tierhaltung versagen in Niedersachsen weiterhin: Erneute schockierende Zustände in der Schweinhaltung. Erneut wurde in Niedersachsen erschütterndes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb veröffentlicht. Wieder hat eine Tierschutzorganisation – und nicht die verantwortliche Behörde – auf die strafbaren Handlungen in Umgang mit Tieren die entsprechenden Hinweise geliefert.Es wurden wieder massive Missstände und Straftaten dokumentiert:Schweine mit entzündeten und blutigen Verletzungen und großen Abszessen, die offensichtlich nicht behandelt und versorgt wurden. Tote Schweine, die in den Buchten liegenund Schweine, die am Ende ihrer Kräfte sind. Dazu Schweinebuchten, die überbelegt sind.Die Tiere wurden auf brutalste Art und Weise durch Untätigkeit des Schweinehalters misshandelt!Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Bereits 2017 wurde durch eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) festgestellt, dass unzählige Schweine bereits während der Zucht und Mast qualvoll verenden und auch nicht sachgerecht getötet wurden. Man weiß also spätestens seit 2017 um die Missstände. Die bisher offengelegten Straftaten der Tierquälerei in der niedersächsischen Tierhaltung sind nur die Spitze des Eisberges und können nicht mehr Einzelfälle dargestellt werden.“Trotz der Studie der TiHo wird in Niedersachsen nach wie vor durch die Tierschutzbehörden lediglich „risikoorientiert“ kontrolliert, da aus der bisherigen Sicht der Ministerin Frau Otte-Kinast vermehrte Kontrollen keine anderen Ergebnisse erbringen würden.„Der wiederholte Fall der tierquälerischen Haltungsbedingungen von Schweinen zeigt, dass wir in Niedersachsen bei den Tierschutzkontrollen noch keinen Schritt weitergekommen sind“, so Ruhnke.Aus Sicht des Landestierschutzverbandes wurden wieder einmal aus Profitgier Tiere gequält.Die Tiere werden ausgebeutet. Die Behandlung von Verletzungen und Krankheit kosten Geld, schmälern die Gewinnmarge und bleiben dadurch unversorgt. „Dieser Umgang mit Lebewesen ist auf Verrohung der Tierhalter, aber auch auf die geringen Kontrollintervalle der Tierschutzbehörden zurückzuführen“, so Ruhnke.

Rindertransport von Aurich nach Marokko

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.  27.05.2020

Landkreise Aurich und Emsland fallen der Ministerin beim Exportverbot für Rindertransporte nach Marokko in den Rücken. Die Verwaltungsgerichte (VG) Oldenburg, Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg haben mit ihren Entscheidungen die tierquälerischen Transporte von trächtigen Rindern zugelassen.  Dass die Gerichte das Transportverbot kippten, kam für den Landestierschutzverband nicht unerwartet. Denn in allen bisherigen Entscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie auch in diesen Fällen – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert, die durch die Landkreise hätten erbracht werden können, aber nicht wurden! Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Auch den Landkreisen liegen eine Vielzahl von Berichten, Dokumentationen, Stellungnahmen und Rechtsgutachten vor, die es diesen ermöglicht hätte, die seitens der Gerichte geforderte konkrete Gefahr im Einzelfall mit nachprüfbaren Quellenangaben zu begründen Diese Unterlagen sind bereits auch Bestandteil des Untersuchungsausschusses des EuropäischenParlamentes zum Tierschutz bei Transporten inner– und außerhalb der EU (ANIT).“ Statt sich mit der Rückendeckung der Ministerin nun dafür einzusetzen, dass der tierquälerische Transport, die Haltung und Schlachtung für die betroffenen Tiere verhindert wird, bestätigten die Landkreise vor Gericht, dass man geprüft und alles für gut befunden hätte.Der Aussage der Landkreise zufolge seien die Transporte nur deswegen nicht abgefertigt worden, weil das Ministerium von Otte-Kinast dies untersagt hat. In beiden Verfahren wurden durch die Richter auch nur die vorgelegten Fahrtenbücher bewertet, aber nicht geprüft, ob letztendlich alle erforderlichen Überprüfungen seitens der Landkreise nach geltender EUTransportverordnung durchgeführt worden sind.Es wurden quasi durch die Landkreise Fakten geschaffen und die Absicht der Ministerin,Tiertransporte in außereuropäische Drittländer zu verhindern, untergraben. Nach den VG Beschlüssen wurden sofort die Genehmigungen zum Transport erteilt und nicht erwägt Beschwerde beim OVG einzulegen, diese musste sogar durch das Ministerium angewiesen werden.Ruhnke ergänzt: „Obwohl im Jahr 2015 der EuGHentschieden hat, dass die Transportvorschriften der EU bis zum Bestimmungsort in einem Drittland anzuwenden sind, wurden durchgehend Tierschutzverstöße auf diesen Transporten und in den Zielländern dokumentiert. In Kenntnis dieser nachgewiesenen Verstöße werden Tierexporte durch die Amtstierärzte der Landkreise Aurich und Emsland weiterhin genehmigt – obwohl sie als Amtstierärzte in der Garantenpflicht stehen Gefahren für die Tiere nach dem Tierschutzgesetz abzuwehren und auch durch Tierärzteberufsordnung zum Schutz der Tiere verpflichtet sind.Die Exporteure und Zuchtverbände werden sich weiterhin auf die rechtlichen Lücken und fehlerbehafteten Prüfungen der Behörden in Aurich und Emsland stützen, um ihr scheinbares Recht auf Transporte durchzusetzen. Dazu fordert Ruhnke:“ Um diese niedersächsischen Schlupflöcher zu schließen, fordern wir die Ministerin auf, ein Exportverbot in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten durch den Bund zu forcieren und den Landkreisen in Niedersachsen den Umfang der Abfertigungskontrollen im Detail vorzuschreiben, damit die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften für den Export von Tieren umfassend durchgesetzt und alle durch die Landkreise vorgenommenen Überprüfungen dokumentiert und nachgewiesen werden.“